Spurenstoffeliminations- und Filtrationsanlagen
Im Rahmen der in Deutschland üblichen Prozesse der Abwasserreinigung findet eine weitgehende Entfernung der Nährstoffe aus dem Abwasser statt. Im Ablauf von Kläranlagen mit mechanisch-biologischer Reinigung sind aber noch Restverschmutzungen vorhanden, insbesondere Mikroschadstoffe wie Arzneimittel, Mikroplastik und bakterielle Keime.
Mit steigenden Anforderungen an unsere Gewässer, die u. a. durch die Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben werden, wird eine weitergehende Reinigung des Abwassers notwendig. Dazu werden zusätzliche Verfahrensschritte als sogenannte 4. Reinigungsstufe installiert. Zur Entfernung feinster Partikel können Filtrationsverfahren eingesetzt werden. Vornehmlich sind dies die Sand- oder Tuchfiltration des Ablaufs der Nachklärung. Hierdurch können beispielsweise die Ablaufwerte für Phosphor reduziert und eine Entfernung von
Mikroplastikpartikeln erreicht werden. Für die Entfernung von Mikroschadstoffen ist eine Behandlung mit Aktivkohle und/oder Ozon notwendig. Die Abtötung mit Mikroorganismen, bspw. antibiotika-resistente Keime, erfordert eine Desinfektion des Abwassers, vorzugsweise mittels einer UV-Bestrahlung.
Die PFI verfügt über Erfahrungen aus Referenzprojekten in folgenden Bereichen:
- Spurenstoffelimination mittels Ozonung bzw. Aktivkohledosierung
- Feinstpartikelentfernung mittels Tuchfiltration bzw. Sandfiltration
- Abwasserdesinfektion mittels UV-Bestrahlung
Hier finden Sie Referenzbeispiele zu Spurenstoffeliminations- und Filtrationsanlagen.